3G-Regel bei der Kreishandwerkerschaft

Mit Inkrafttreten der Coronaschutzverordnung des Landes NRW am 24.11.2021 gilt bei der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf die 3G-Regel.

Nur wer geimpft, genesen oder innerhalb von 24 Stunden negativ getestet wurde, hat Zutritt zu den Geschäftsstellen und BildungsCentern in Rheine und Beckum.

Die Regelung gilt für Beschäftigte, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Bildungsmaßnahmen wie auch für Besucher der Kreishandwerkerschaft.

Besucher nutzen bitte ausschließlich den Haupteingang und melden sich bei der Zentrale (Rheine) bzw. Anmeldung (Beckum) und legen ihren 3G-Nachweis vor.

Für das Bistro gilt die 2G-Regel. Also nur geimpfte oder genesene Personen haben nach Vorlage eines Nachweises Zugang.

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