Ausbildung und Gesellenprüfung in Corona-Zeiten

Der Schulbetrieb nimmt so langsam wieder Fahrt auf – zumindest für die Schülerinnen und Schüler der Abiturjahrgänge und der 10. Klassen, die die Zentrale Prüfungen ablegen sollen. Doch kaum oder gar nicht wird von den Auszubildenden in den Handwerksunternehmen gesprochen, für die im Juni zum Abschluss der Lehre die Gesellenprüfungen anstehen.

„Hier ist weder der Berufsschulunterricht noch das Verfahren der eigentlichen Abschlussprüfung bislang geregelt“, bemängelt Frank Tischner, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf. „Die Krux dabei ist, dass Auszubildende eben keine Schüler sind, sondern in der dualen Berufsausbildung zwei Lernorte haben: den Betrieb und die Berufsschule. Und so besteht die Gesellenprüfung auch aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil, die beide abgelegt und bestanden werden müssen, damit die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann“, erklärt Tischner.

Bei der Handwerksausbildung kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu. Zu Ergänzung der betrieblichen Ausbildung gibt es hier nämlich noch die „Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen“ (ÜLU), die für eine Vielzahl von Handwerksberufen in den BildungsCentern der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf in Beckum und Rheine durchgeführt werden. Diese Lehrgänge sind für die Berufsausbildung verbindlich vorgeschrieben, zur Gesellenprüfung wird man nur zugelassen, wenn man nachweisen kann, dass alle Lehrgänge besucht wurden. „Nur ruht bei uns der komplette Lehrgangsbetrieb seit dem 16. März und von der Landesregierung gibt es derzeit trotz Intervention durch die Handwerksorganisationen noch keine klare Aussage, wie es weitergehen wird“, bedauert der KH-Hauptgeschäftsführer die Ungewissheit, mit der die Auszubildenden, die Ausbildungsbetriebe und auch die Kreishandwerkerschaft immer noch leben müssen.

Sowohl bei den ÜLU-Lehrgängen wie auch bei den Prüfungen sei die Kreishandwerkerschaft in engen Kontakt mit den Berufsschulen und habe bereits Pläne auf dem Tisch, wie man die Ausbildung und Prüfungen in Zeiten von Corona unter Beachtung hoher Hygiene- und Sicherheitsstandards realisieren kann. Dabei werde man, so Tischner, flexibel und kreativ handeln. Er hofft, dass auch die anderen an der Berufsausbildung Beteiligten in diesen besonderen Zeiten mitziehen werden. Er verspricht: „Sobald wir von Düsseldorf eine verbindliche Richtlinie haben, werden wir die Ausbildungsbetriebe und die Auszubildenden informieren, denn nicht nur Schüler, sondern auch Lehrlinge sollten Gewissheit bekommen, wann und wie es mit der Ausbildung und den Prüfungen weitergeht.“

zurück
Wie die angehenden Anlagenmechaniker im SHK-Handwerk müssen die Auszubildenden an verschiedenen praktischen Lehrgängen teilnehmen, um an der Gesellenprüfung teilzunehmen. Doch noch ruht der Lehrgangsbetrieb bei der Kreishandwerkerschaft (Foto: Katharina Tenberge)