Geschäftsführer Günter Schrade präsentierte den Ausschussmitgliedern die modernisierten Ausbildungswerkstätten ebenso wie die historische Entwicklung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung am Standort in Beckum. Beim Rundgang durch die Werkstätten standen auch die Ausbilder den Gästen Rede und Antwort. „Uns ist es wichtig, dass die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses vor Ort erfahren können, wie die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung als wichtiger Teil der dualen Ausbildung im Handwerk in der Praxis funktioniert“, unterstreicht KH-Geschäftsführer Günter Schrade. „Deshalb freuen wir uns sehr, dass wir die Mitglieder des Unterausschusses 1.4.1 hier bei uns in Beckum begrüßen durften.“
Die Einrichtung eines Berufsbildungsausschusses ist in der Handwerksordnung gesetzlich vorgeschrieben, ihm gehören Arbeitgebervertreter ebenso an wie Arbeitnehmervertreter und Lehrer. Der Ausschuss gibt Stellungnahmen ab, wenn Vorschriften zur Durchführung der Berufsausbildung zu beschließen sind und ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören.