Mit diesem Anliegen hat sich der Westdeutsche Handwerkskammertag an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW gewandt und darauf hingewiesen, dass man nicht von der Position im Frühjahr abgewichen sei, Prüfungen von Schließungen nach Möglichkeit auszunehmen. Dies soll gleichermaßen für die Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten wie auch für die Berufsschulen gelten. Auch Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat immer wieder den klaren Wunsch zum Ausdruck gebracht, die Prüfungen durchführen zu können. Mit dem Schulministerium besteht zudem Einigkeit darüber, dass die Lehrkräfte im Rahmen ihres Ehrenamtes im Prüfungsausschuss die Prüfungen abnehmen.
Noch ist nichts entschieden. Derzeit steht der Schulunterricht im Zentrum der Entscheidungen. Die Entscheidungträger im MAGS werden nach und nach die verschiedenen Themen, u. a. auch die Durchführung von Prüfungen, entscheiden. "Solange werden wir unsere Vorbereitungen zu den anstehenden Gesellenprüfungen weiter so verfolgen, dass diese wie geplant durchgeführt werden können", erklärt KH-Hauptgeschäftführer Frank Tischner. "Auszubildende und Ausbildungsbetriebe werden von uns bei Änderungen umgehend informiert."