Mittlerweile wurden in 2022 drei Entlastungspakete in Höhe von 100 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Sie enthalten eine Kombination aus unterschiedlichen Maßnahmen, die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft in Form von steuerlichen Erleichterungen und Direktzahlungen entlasten:
Abwehrschirm
Am 21. Oktober 2022 hat der Deutsche Bundestag die Grundlage für die Finanzierung des Abwehrschirms in Höhe von 200 Milliarden Euro geschaffen. Damit sollen die Energiekosten begrenzt und die Folgen für Haushalte und Unternehmen abgefedert werden. Grundlage für die Ausgestaltung der Entlastungen ist der Abschlussbericht der der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme vom 31. Oktober 2022. Die Ergebnisse wurden inzwischen in konkrete Gesetzgebung umgesetzt.
- Soforthilfe Dezember
Durch die Soforthilfe im Dezember wurden Haushalten und Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Millionen kWh Gas oder Wärme im Jahr eine monatliche Zahlung im Dezember 2022 erlassen. Diese Entlastung sollte die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse überbrücken. Von der Soforthilfe im Dezember sollten neben den Handwerksbetrieben nach der Anpassung des ursprünglichen Gesetzesentwurfs auch explizit die Bildungseinrichtungen des Handwerks profitieren.
- Gaspreisbremse
Mit der Gaspreisbremse, die am 15.12.2022 im Deutschen Bundestag beschlossen wurde, wird der Gaspreis über einen Zuschuss ab März 2023 bis April 2024 reduziert. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Die Gaspreisbremse deckelt den Preis bei 12 Cent pro kWh für Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh im Jahr. Die Deckelung wird bis zu einer Verbrauchsmenge von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gelten. Fernwärmekunden erhalten ebenfalls 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Verbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis von 9,5 Cent pro kWh.
- Strompreisbremse
Auch die Strompreise sind zuletzt stark angestiegen. Die Strompreisbremse, ebenfalls am 15.12.2022 im Deutschen Bundestag beschlossen, entlastet deshalb Haushalte und Unternehmen mit sehr hohen Strompreisen. Sie folgt der gleichen Logik wie die Gaspreisbremse. Für ein Grundkontingent von bis zu 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs bei Haushalten und KMU mit einem Stromverbrauch von bis zu 30 000 kWh pro Jahr wird ein Deckel bei 40 Cent pro kWh brutto eingezogen. Für jede weitere Kilowattstunde fällt der Preis im Liefervertrag an. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023.
- Härtefallregelungen
Für die Fälle, in denen Unternehmen gar nicht oder nicht in ausreichendem Maße von der Strom- und Gaspreisbremse profitieren, wird ein Härtefallfonds eingerichtet. Die Konferenz der Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister hat am 25. November 2022 Eckpunkte für die Umsetzung der Härtefallregelungen vorgelegt.
Antragstellung und Abwicklung der Hilfen soll über die Länder erfolgen. Die Details sind derzeit noch beim Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW in Ausarbeitung, weitere Informationen hierzu sind in Kürze auf der Seite des Ministeriums unter „Härtefallhilfe KMU Energie“ zu finden. Im März 2023 soll eine einfache digitale Antragstellung für Stufe 1 möglich sein wird. (Stufe 1: Voraussetzung ist, dass sich die Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas oder Wärme im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat 2021 mindestens vervierfacht haben.)
Am 8. Februar 2023 hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages 400 Millionen Euro für KMU freigemacht. Sie sollen Unterstützung erhalten, wenn sie durch extreme Preissteigerungen bei Öl und Pellets betroffen sind. Aktuell wird eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geschlossen, um die konkrete Ausgestaltung festzulegen.