Gut gemeint, ist nicht immer gut gemacht. Das bewahrheitet sich wieder einmal bei dem von der Landesregierung geplanten Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG). Im Sinne des Verbraucherschutzes möchte die Landesregierung mit dem neuen Gesetz KTG im Alleingang die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen öffentlich machen. Als Anhaltspunkt für den Verbraucher soll ein sogenanntes Kontroll-Barometer erstellt werden, das in den Farbbereichen Grün, Gelb und Rot das Abschneiden eines Betriebes bei der Kontrolle signalisiert. Wer Lebensmittel an Endverbraucher verkauft, muss das Kontroll-Barometer, das auch Hygiene-Ampel genannt wird, sichtbar in seinen Verkaufsräumen anbringen, so der Gesetzesentwurf.
Die Sicherung der Hygienestandards bei der Verarbeitung von Lebensmitteln einerseits und Schutz und mehr Transparenz für die Verbraucher andererseits befürworten auch die Vertreter der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf (KH) sowie der Bäcker- und Fleischer-Innungen im Kreis Warendorf und der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Henning Rehbaum. Dies wurde bei einem Ortstermin in der Fleischerei Frohne in Everswinkel von allen Teilnehmenden des Gesprächs betont.
Dann gibt es aber auch dieses „Aber“, das die gute Absicht zu einem Gesetz macht, „das dem Kunden einer Bäckerei oder Fleischerei keinen Durchblick verschafft, nicht zur klaren Information bei einer möglichen Gesundheitsgefährdung beiträgt, und die vielen ordnungsgemäß arbeitenden Betriebe des Lebensmittelhandwerks ins Zwielicht rückt. Allein die von der Landesregierung propagierte Notwendigkeit eines solchen Gesetzes lässt bei vielen Verbrauchern der Verdacht aufkommen, dass im Lebensmittelhandwerk irgendetwas nicht stimmen kann“, erklärt KH-Hauptgeschäftsführer Frank Tischner das Aufbegehren des Handwerks, das auf die Unterstützung durch den heimischen Landtagsabgeordneten hofft. Dass es bislang noch zu keiner bundesweiten Regelung gekommen ist, zeigt nach Auffassung von Frank Tischner die Komplexität des Themas. Das Vorpreschen der Landesregierung mit einem NRW-Gesetz wertet er als unausgegorenes Experiment zu Lasten der Betriebe des Lebensmittelhandwerks und ohne Nutzen für den Verbraucher. „Unsere Fleischerei wird als lebensmittelverarbeitender Betrieb natürlich regelmäßig vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises überprüft. Das ist langjährige Praxis. Die hygienerechtlichen Bestimmungen, denen wir unterliegen, gehören mit zu den strengsten in Europa. Schon aus Eigeninteresse wird bei uns peinlich genau auf die Beachtung der Vorschriften geachtet, auch wenn dies im betrieblichen Alltag oftmals nicht einfach ist und nur mit viel Aufwand erreicht werden kann“, erklärt Fleischermeisterin Silvia Frohne-Kirschke, Inhaberin der Fleischerei Frohne. Als stellvertretende Obermeisterin der Fleischer-Innung Warendorf weist sie daraufhin, dass Hygiene bereits in der Berufsausbildung einen festen Platz im Ausbildungsplan hat.
Dass der Kunde über das ausgehängte Kontroll-Barometer darüber informiert wird, wie hygienisch in dem Betrieb gearbeitet wird, könnten sie und Gregor Haverkamp, stellvertretender Obermeister der Bäcker-Innung Warendorf, akzeptieren, „wenn bei der Bewertung nicht auch andere Merkmale, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Hygiene und einer konkreten Gesundheitsgefährdung stehen, aufgenommen werden“, so der Bäckermeister. Gemeint ist hier vor allem die fast dem Verstoß gegen Hygienevorschriften gleichrangige Bestrafung bei einer mangelhaften Dokumentation. Gregor Haverkamp macht dies an einem Beispiel deutlich: „Bewertet wird nicht allein der Hygiene-Zustand des Betriebes, sondern genauso, ob alles dokumentiert und aufgeschrieben wird. Wenn man also vorschriftsmäßig den Boden der Backstube putzt, aber vergisst dies zu dokumentieren, gibt es Minus-Punkte. Oder es gibt die Minus-Punkte, weil man den Backstuben-Boden nicht so oft wischt. Nur da frage ich mich, ob der Kunde beim Kontroll-Barometer erkennt, welcher Betrieb nicht so sauber ist und welcher einfach nur nicht die Hygienemaßnahmen notiert hat.“
Den Bedenken der Vertreter des Handwerks kann Henning Rehbaum nur zustimmen. Die CDU-Landtagsfraktion habe ihre Ablehnung mit großem Nachdruck vorgebracht. „Das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz führt Kunden in die Irre und gefährdet Existenzen im Lebensmittelhandwerk“, so der Landtagsabgeordnete.
„Die Betriebe werden mit dem Aushang des Kontroll-Barometers an den Pranger gestellt, obwohl vielleicht der Mangel längst behoben wurde, die Nachkontrolle aber erst 3 Monate später erfolgt. So lange eine gelbe oder gar rote Bewertung im Ladengeschäft hängen zu haben, wenn kein eklatanter Mangel vorlag, sondern es nur ein Riss in der Fliese gab oder eine Eintragung im Putzplan fehlte, ist nicht nur äußerst unfair, sondern schon existenzbedrohend.“