Keine Schonfrist mehr bei Datenschutzverstößen

Datenschutzexperten der Kreishandwerkerschaft informieren. Nach Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor rund 18 Monaten kommt es nun zu ersten Überprüfungen von kleineren Unternehmen durch die Aufsichtsbehörden.

Nach Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor rund 18 Monaten kommt es nun zu ersten Überprüfungen von kleineren Unternehmen durch die Aufsichtsbehörden. Dies ist ein Zeichen, dass nach einer gefühlten „Schonfrist“ auch Handwerksbetriebe zukünftig nicht mehr von Überprüfungen ausgenommen bleiben. Es ist daher ratsam, dass Inhaber und Geschäftsführer den Betrieb auf ein angemessenes Datenschutzniveau bringen.

„Unternehmerinnen und Unternehmer sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Bei Verstößen drohen nicht zu geringe Bußgelder“, erklärt Matthias Stumpf von der KH Service- und Wirtschaftsgesellschaft, die als Serviceleistung Datenschutz für Unternehmen anbietet. Vor allem warnt er vor dem Missverständnis, dass mit der so gut wie beschlossenen Anhebung des Schwellenwertes für die verpflichtende Bestellung eines Datenschutzbeauftragten die Betriebe von den Bestimmungen der DSGVO befreit sind – im Gegenteil: „Wenn im Betrieb kein Datenschutzbeauftragter die Aufgabe übernimmt, liegt es in der Verantwortung der Chefs“, so Stumpf.

Um über die Pflichten aus der DSGVO zu informieren und zu sensibilisieren und um nicht zuletzt die Unternehmen vor Bußgeldern zu schützen, lädt die Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf Unternehmer zu einer kostenfreien Informationsveranstaltung ein, die jeweils einmal in den Kreisen Steinfurt und Warendorf stattfindet. Interessierte können den für sie passenden Veranstaltungsort auswählen. Regina Gorskowski und Matthias Stumpf, beide Juristen und zertifizierte Datenschutzbeauftragte, geben einen Überblick über die derzeit geltenden rechtlichen Regelungen der DSGVO und stehen auch nach dem Votrag für eine Diskussion und den fachlichen Austausch zur Verfügung.

Die Info-Veranstaltungen finden statt am

Montag, 23. September 2019, von 18 bis 20 Uhr in der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf in 48431 Rheine, Laugestraße 51, und am

Montag, 28. Oktober 2019, vom 18 bis 20 Uhr in der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf in 59269 Beckum, Schlenkhoffs Weg 57.

Weitere Informationen zu der Veranstaltung und der Anmeldung findet man hier.

 

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Die zertifizierten Datenschutzbeauftragten Matthias Stumpf und Regina Gorskowski informieren in der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf zur EU-Datenschutz-Grundverordnung