Praktikum

Gute Gründe

für Handwerksunternehmen

  • Das Angebot von Praktika ist ein einfaches und effizientes Instrument für die Personalgewinnung und Personalauswahl im Handwerk. Rund 70 % der Auszubildenden kommen über ein Praktikum in den Betrieb.
  • Praktika beugen zeit- und kostenintensiven Ausbildungsabbrüchen vor. Jugendliche, die sich selbst ein Bild von einem Beruf gemacht haben, wissen besser, was sie erwartet und was zu ihnen passt.
  • Ein Praktikum bietet die Chance, mögliche Auszubildende unverbindlich kennenzulernen. Passt die oder der Jugendliche zum Betrieb? Wie macht sie oder er sich im Arbeitsalltag?
  • Betriebe können durch Praktika ihren Bekanntheitsgrad steigern. Zufriedene Praktikanten sind eine gute Visitenkarte und machen kostenlose Werbung für einen Betrieb und sein Ausbildungsangebot – auf dem Schulhof und im Freundeskreis.
  • Durch das Anbieten von Praktika präsentieren sich Handwerksbetriebe als attraktive Arbeitgeber in der Region. So können sie im Wettbewerb um die Fachkräfte von morgen auch mit größeren Unternehmen Schritt halten.
  • Während eines Praktikums wird sichtbar, welches Potenzial Bewerberinnen und Bewerber um einen Ausbildungsplatz tatsächlich haben – egal, wie ihr Notendurchschnitt ist

Infos für Praktikumsbetriebe

Was Unternehmen bei einem Praktikum beachten sollten

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat in seinem Leitfaden für das Schülerbetriebspraktikum zusammengefasst, was unter dem Aspekt des Jugendarbeitsschutzes von dem Praktikumsbetrieb beachtet werden muss.

Ergänzend wird hier auch auf die Berufsfelderkundungen im Rahmen von „Kein Abschluss ohne Anschluss“ eingegangen.

Wissenwertes zum Praktikum

Es werden im Wesentlichen zwischen Pflichtpraktika und freiwillige Praktika unterschieden.

Zu den Pflichtpraktika zählen unter anderem die sogenannten Schülerbetriebspraktika. Sie ergänzen die theoretische Ausbildung an Schulen und sind durch Schulrecht vorgegeben. In Nordrhein-Westfalen sind im Rahmen des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW“ (KAoA) verschiedene Praxisphasen für Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse vorgesehen.

Bei Pflichtpraktika ist kein Mindestalter vorgeschrieben. Das Beschäftigungsverbot für Kinder unter 15 Jahren gilt für Schülerbetriebspraktika nicht. Schülerinnen und Schüler behalten während des Praktikums ihren Status als Schüler und sind versicherungsrechtlich abgesichert. Während eines Pflichtpraktikums gibt es keinen gesetzlichen Vergütungsanspruch.

Freiwillige Praktika sind nicht vorgeschrieben. Sie werden zum Beispiel in den Schulferien, nach Abschluss der Schule oder vor der Aufnahme einer Ausbildung absolviert. Sie bieten Jugendlichen die Möglichkeit, praktische Fähigkeiten zu vertiefen und einen Betrieb kennenzulernen. Der Betrieb wiederum kann sich ein Bild von einer oder einem potenziellen Auszubildenden machen (Auswahlpraktikum). Je nach Vereinbarung dauert das freiwillige Praktikum einige Tage oder mehrere Wochen. Jugendliche, die ein freiwilliges Praktikum absolvieren, müssen mindestens 15 Jahre alt sein. Sind sie noch vollzeitschulpflichtig, dürfen sie nur während der Schulferien und nicht länger als insgesamt vier Wochen beschäftigt werden.

Bei freiwilligen Praktika besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine angemessene Bezahlung, die sich an der Ausbildungsvergütung orientieren kann. Freiwillige Praktikantinnen und Praktikanten haben auch Anspruch auf den Mindesturlaub und eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dies gilt aber nur für Praxisphasen, die länger als einen Monat sind.

Allgemein gilt: Ein Praktikum ist kein Ferien- oder Nebenjob. Zweck eines Praktikums ist das Kennenlernen eines Berufs. Bei den Tätigkeiten während eines Praktikums darf demnach nicht die Erbringung von Arbeitsleistung im Vordergrund stehen.

Quelle: Praxisphasen im Betrieb - Nachwuchsarbeit durch Berufsfelderkunden und Betriebspraktika / Herausgeber:  Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e.V. (ZWH)

Unser Service für Innungsunternehmen

Mitgliedsbetriebe der der Kreishandwerkerschaft Steinfurt Warendorf angeschlossenen Innungen erhalten von unserer Rechtsabteilung  Informationen und indiviuelle  Beratung bei der rechtlichen Ausgestaltung eines Betriebspraktikums, z. B. beim Abschluss eines Praktikumvertrags.

 

Praktikumsplätze anbieten

Ihr Unternehmen ist Innungsmitglied und Sie haben in ihrem Betrieb noch einen oder mehrere Praktikumsplätze frei? Dann stellen Sie Ihr Angebot einfach und bequem bei der Praktikums- und Ausbildungsplatzbörse online.

Praktikumsplatz finden

Die Jugendlichen können das Praktikumsplatz-Angebot der Innungsunternehmen dauf ausbildung-handwerk.net abrufen.